ai: Jahresbericht Sudan 1999
amnesty
international
Jahresbericht
1999
Sudan
(Republik)
Im Berichtsjahr war eine
große Zahl vermeintlicher Regierungsgegner wochen- oder monatelang ohne Anklage
oder Gerichtsverfahren inhaftiert, darunter auch gewaltlose politische Gefangene.
Mindestens 40 politische Gefangene mußten sich in unfairen Prozessen vor Gericht
verantworten. Folterungen und Mißhandlungen waren in den Haftzentren und in
den Büros der Sicherheitsdienste an der Tagesordnung und forderten mindestens
ein Menschenleben. Sudanesische Gerichte verhängten grausame, unmenschliche
und erniedrigende Strafen. Hunderte Zivilisten wurden von Soldaten und Milizionären
extralegal hingerichtet, eine große Zahl von Frauen und Kindern von ihnen entführt.
Das Schicksal mehrerer hundert Personen, die in früheren Jahren Opfer von Entführungen
geworden waren, blieb ungeklärt. Im Berichtsjahr wurden mindestens neun Todesurteile
verhängt und mindestens eines vollstreckt. Auch bewaffnete Oppositionsgruppen
waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich.
Im Juni wurde zum neunten
Jahrestag des Militärputschs, mit dem Präsident Omar Hassan Ahmad al-Bashir
an die Macht gelangt war, eine neue Verfassung verkündet. Dem war ein weithin
als manipuliert betrachtetes Referendum vorausgegangen, von dem der Wahlausschuß
behauptete, es hätten sich 91,9 Prozent der Bevölkerung daran beteiligt, während
andere Beobachter von einergeringen Wahlbeteiligung sprachen. Am 30. Juni, dem
Tag, an dem die neue Verfassung in Kraft trat, gab es in Khartum Bombenanschläge.
In den Gebieten, die die
zur Nationalen Demokratischen Allianz zusammengeschlossenen bewaffneten Oppositionsgruppen
unter ihre Kontrolle zu bringen versuchten, wurde das Referendum nicht durchgeführt.
Weite Landstriche im Süden des Sudan sowie die Provinz Blue Nile und Teile von
Süd-Kordofan standen unter der Kontrolle der von John Garang de Mabior angeführten
Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (Sudan People's Liberation Army - SPLA),
während entlang der äthiopischen und eritreischen Grenze die Streitkräfte der
Allianz des Sudan unter Führung von Abdel Aziz Khalid, der Beja Congress und
andere bewaffnete Gruppen aktiv waren. Die Kämpfe im Osten des Landes führten
im Verlauf des Berichtsjahres vor allem in Kassala, Gedaref und der Provinz
Blue Nile zur Vertreibung von mehr als 100.000 Menschen. Die sudanesische Regierung
beschuldigte die Regierung von Eritrea, zur Unterstützung der sudanesischen
bewaffneten Opposition Truppen in den Sudan zu entsenden.
Im Südsudan wechselte die
von Kerubino Kuanyin Bol geführte regierungstreue Miliz, die sich selbst SPLA
Bahr al-Ghazal nannte, im Januar die Seiten und griff gemeinsam mit der SPLA
die Garnisonsstadt Wau an. Daraufhin flüchteten mehr als 100.000 Menschen aus
diesem Gebiet. Die Regierung eroberte zwar die Stadt Wau rasch zurück, doch
in den umliegenden ländlichen Gebieten dauerten die Kämpfe über die nächsten
vier Monate hinweg an, was zur Vertreibung weiterer Zehntausender Menschen führte.
Die seit Jahren anhaltenden Überfälle von seiten der SPLA Bahr al-Ghazal, der
paramilitärischen Volksverteidigungskräfte der Regierung (Popular Defence Force
- PDF) und anderer Milizen hatten bereits Hunderttausende zum Verlassen ihrer
Wohnorte gezwungen. Die Kampfhandlungen in den ersten Monaten des Berichtsjahres
brachten das Wirtschaftsleben in diesem ländlichen Gebiet völlig zum Erliegen
und verursachten eine Hungersnot, die Tausende von Menschenleben forderte.
Im Juli erklärten sowohl
die Regierung als auch die SPLA in der Provinz Bahr al-Ghazal eine Waffenruhe,
die sie im Oktober verlängerten. Die Vereinbarung galt allerdings nicht für
die anderen Provinzen im Süden des Landes. Im September griff die SPLA mit Unterstützung
ugandischer Truppen Garnisonen der sudanesischen Armee in der östlichen Äquatorprovinz
an. Die Regierung schloß daraufhin die Universitäten und verkündete die allgemeine
Mobilmachung. Es gelang ihr, die SPLA zurückzuwerfen. Durch die Kämpfe wurden
Zehntausende von Menschen zur Flucht gezwungen.
Im Oktober zwang die SPLA
etwa 40.000 sudanesische Flüchtlinge in der Demokratischen Republik Kongo zur
Rückkehr in den Sudan. Am Ende des Berichtsjahres waren etwa 4,5 Millionen Menschen
innerhalb des Sudan auf der Flucht. Die unter Vermittlung von Äthiopien, Eritrea,
Kenia und Uganda im Mai und August zustande gekommenen Friedensgespräche wurden
jeweils ohne Ergebnis vertagt.
Die sudanesische Regierung
unterstützte weiterhin bewaffnete Oppositionsgruppen in Uganda, die Verantwortung
für schwere Menschenrechtsverstöße trugen, mit Waffen und ließ sie Stützpunkte
im Sudan benutzen (siehe Uganda-Kapitel). Im März gestattete die sudanesische
Regierung den Vereinten Nationen, 17 von der ugandischen bewaffneten oppositionellen
Gruppe Widerstandsarmee des Herrn (Lord's Resistance Army - LRA) entführte Uganderin
ihr Heimatland zurückzubringen.Im Oktober entsandte sie Truppen zur Unterstützung
von Präsident Laurent-Désiré Kabila in die Demokratische Republik Kongo, denen
auch Mitgliederbewaffneter ugandischer Oppositionsbewegungen angehörten.
Im August kam ein Mensch
ums Leben, als die USA nach den Bombenanschlägen auf ihre Botschaften in Nairobi
und Daressalam einen Vergeltungsschlag gegen eine pharmazeutische Fabrik in
Nord-Khartum durchführten. Die US-Regierung behauptete, in der Fabrik würden
für chemische Waffen verwendete Produkte hergestellt, und es gebe eine Verbindung
zu Usama bin Laden, dem mutmaßlichen Drahtzieher für die Bombenanschläge in
Ostafrika.
Im Januar erklärte der UN-Sonderberichterstatter
über den Sudan, sowohl die Regierung als auch die Sicherheitskräfte und verschiedene
Milizen seien für eine große Zahl von Menschenrechtsverletzungen unterschiedlicher
Art verantwortlich. Im April brachte die UN-Menschenrechtskommission erneut
ihre Besorgnis über die fortdauernden schweren Menschenrechtsverletzungen im
Sudan zum Ausdruck. Wie bereits in den Jahren zuvor empfahl sie erneut die Entsendung
von Menschenrechtsbeobachtern, doch auch am Ende des Berichtsjahres war noch
kein einziger vor Ort.
Im Berichtszeitraum wurde
eine große Zahl vermeintlicher Regierungsgegner verhaftet und für unterschiedliche
Zeiträume, die von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichten, ohne Anklage
oder Gerichtsverfahren festgehalten. Unter ihnen befanden sich auch gewaltlose
politische Gefangene. In Khartum saßen die meisten dieser Gefangenen in einem
Teil des Kober-Gefängnisses ein, der von den Sicherheitsdiensten geleitet wird.
Doch auch das Hauptquartier der Sicherheitsdienste und geheime Haftzentren wurden
zu diesem Zweck benutzt. Einige politische Gefangene hielt man zudem in dem
außerhalb von Khartum gelegenen Dabak-Gefängnis fest, andere Berichten zufolge
in Port Sudan und anderen regionalen Zentren. Viele vermeintliche Oppositionelle
mußten sich täglich in einem der Büros der Sicherheitsdienste melden, wo man
sie bis Sonnenuntergang warten ließ.
Unter den Gefangenen, die
man ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festhielt, waren auch fünf Imame, die
islamistischen Gruppen angehörten. Die Berichten zufolge 1997 festgenommenen
Mitglieder der Gruppe Safar al-Hawamil, Mudathir Mohamed Ismail und Mohamed
Abdel Karim, sowie Ali Sayyid,Rifa'at und Khalil von der Islamischen Befreiungspartei
Hizb al-Tahrir Islamibefanden sich im Oktober noch immer ohne Anklage in dem
den Sicherheitsdiensten unterstehenden Teil des Kober-Gefängnisses in Haft.
Sie sollen die religiösen Referenzen des Generalsekretärs des Nationalkongresses
und ideologischen Beraters der Regierung, Hassanal-Turabi, in Zweifel gezogen
haben.
Im Mai, Juni und Juli verhafteten
die Behörden nach einem Aufruf der Opposition zum Boykott des Referendums über
die neue Verfassung zahlreiche vermeintliche politische Aktivisten. Unter den
mehr als 30 gewaltlosen politischen Gefangenen, die man im Mai zwei Wochen lang
in einem geheimen Haftzentrum im Norden von Khartum festhielt, befanden sich
auch das ehemalige Mitglied der verbotenen Sudanesischen Kommunistischen Partei
(Sudan Communist Party - SCP), Hashim Tulub, der Gewerkschafter Abdel Wahab
Ahmad al-Mustapha und der Anwalt Khalid Omar al-Sadiq, ein Mitglied der oppositionellen
Nationalen Allianz für die Wiederherstellung der Demokratie. Nach ihrer Freilassung
mußten sie sich täglich bei einem der Büros der Sicherheitsdienste melden.
Ende Juni nahmen die Sicherheitskräfte
mindestens 20 politische Führungspersönlichkeiten zu Verhörzwecken fest, die
sich gegen die neue Verfassung ausgesprochen und angekündigt hatten, daß sie
die Neugründung verbotener politischer Parteien beabsichtigten. Die meisten
von ihnen wurden innerhalb von 48 Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt. Der
ehemalige Minister für religiöse Angelegenheiten, al-Haj Abdelrahman Abdalla
Nugdullah, ein Mitglied der verbotenen Umma-Partei, und der Geschäftsmann Suleiman
Khedir blieben hingegen ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Nach den Bombenanschlägen
im Juni in Khartum verhafteten die Sicherheitskräfte eine große Zahl von Anhängern
der politischen Opposition, die sie Berichten zufolge der Beteiligung an den
Anschlägen verdächtigten. Mehrere prominente Gewerkschafter, darunter Mahjoub
al-Zubeir und Siddig Yahya, wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen. Der
Elektroingenieur Baha al-Din Hassan Osman und mindestens drei weitere Männer,
die im Kraftwerk Burri arbeiteten, auf das einer der Bombenanschläge durchgeführt
worden war, wurden in einem geheimen Haftzentrum mit Schlägen mißhandelt, ehe
man sie zunächst ins Kober-Gefängnis und dann weiter nach Dabak verlegte. Mitte
August kamen sie ohne Anklageerhebung wieder frei.
Anfang Juli erklärten die
Behörden, ihnen lägen Beweise dafür vor, daß Mitglieder verbotener politischer
Parteien wie der SCP und der Umma-Partei hinter den Explosionen steckten. Namentlich
genannt wurden al-Haj Abdelrahman Abdalla Nugdullah und Abdelmahmoud Abbo, führender
islamischer Geistlicher des der Umma-Partei nahestehenden Ansar-Ordens, die
man bereits vor den Anschlägen verhaftet hatte. Gegen keinen von ihnen wurde
jedoch Anklage erhoben, und im Oktober setzte man die beiden Männer wieder auf
freien Fuß.
Vier weitere führende Mitglieder
des islamischen Ansar-Ordens, darunter der Imam der 'Abd al-Rahman-Moschee,
Adam Ahmad Yousuf, wurden verhaftet, nachdem sie in einer Ansprache im Rahmen
der Freitags-Gebete gegen die Inhaftierung der Ansar-Führung protestiert hatten.
Man beschuldigte sie der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, ließ sie aber
nach zweiwöchigem Gefängnisaufenthalt gegen Kaution frei. Im August wurden die
vier Geistlichen vor Gericht freigesprochen, von den Behörden jedoch als »Vorsichtsmaßnahme«
erneut bis November in Haft gehalten.
Mindestens 40 politische
Gefangene mußten sich in unfairen Verfahren vor Gericht verantworten. Im August
ergingen gegen zehn im Jahr 1997 verhaftete Männer, unter ihnen pensionierte
Militärangehörige, ein Student und ein Arzt, aufgrund verschiedener Anklagepunkte
wie beispielsweise Aufwiegelung zum Krieg gegen den Staat Urteile in Höhe von
fünf bis zehn Jahren Haft. Fünf andere Angeklagte wurden freigesprochen. Sie
alle waren bedroht und gefoltert worden, um sie zu einem Geständnis zu zwingen,
und hatten nur dreimal mit einem Anwalt sprechen dürfen. Im Oktober begann vor
einem eigens eingerichteten Militärgericht in Khartum ein Verfahren gegen 25
Zivilpersonen und einen Soldaten, die man der Mitgliedschaft in der SPLA beschuldigte.
19 der Angeklagten, darunter die beiden römisch-katholischen Priester Hillary
Boma und Lino Sebit, waren im Juli beziehungsweiseAugust festgenommen und in
der Haft gefoltert und mißhandelt worden. Anschließend hatte man sie wegen der
Bombenanschläge unter Anklage gestellt. Gegen sechs beschuldigte Personen wurde
in Abwesenheit verhandelt. Die Verteidiger durften erst nach Prozeßbeginn Kontakt
zu ihren Mandanten aufnehmen. Rechtsmittel wurden nicht zugelassen. Am Ende
des Berichtsjahres war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Folterungen und Mißhandlungen
durch Angehörige der Sicherheitskräfte waren nach wie vor weit verbreitet. Besonders
gefährdet waren Häftlinge im Gewahrsam der Sicherheitsdienste, die man der Verschwörung
gegen die Regierung bezichtigte. Im Februar beispielsweise wurde der aus Äthiopien
zurückgekehrte Südsudanese John Dur Manok in seiner Zelle in dem von den Sicherheitsdiensten
geleiteten Teil des Kober-Gefängnisses tagelang mit Schlägen mißhandelt. Wie
in den Vorjahren wurden auch regierungsfeindliche Demonstranten bei ihrer Festnahme
oder der Überstellung an die Sicherheitsdienste oftmals mit Schlägen traktiert.
Im August mißhandelten Sicherheitsbeamte nach gewalttätigen Demonstrationen
gegen die Erhöhung der Studiengebühren an der Universität Khartum drei Studenten
mit Schlägen. Der Jurastudent und Demokratieaktivist Mohamed Abdelsalaam Babiker
starb an den Folgen von Schlägen, die man ihm gegen den Kopf versetzt hatte.
Im Oktober wurden im Verlauf gewalttätiger Demonstrationen gegen die allgemeine
Mobilisierung von Studenten für den Militärdienst auch mehrere verhaftete Studenten
der Ahlia-Universität in Omdurman von Angehörigen der Sicherheitsdienste geschlagen.
Nach wie vor verhängten
die Gerichte bei Diebstahl und Verstößen gegen die »öffentliche Ordnung« oder
den »öffentlichen Anstand« grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen.
Im August wurde beispielsweise ein Student wegen seiner Teilnahme an den Demonstrationen
an der Universität Khartum zu 20 Peitschenhieben verurteilt.
Hunderte von Zivilisten
wurden von Soldaten und Angehörigen der PDF und anderer Milizen extralegal hingerichtet,
meist in den Kampfgebieten im Osten und Süden des Landes. Im April kamen darüber
hinaus in al-Ayfun bei Khartum eine große Zahl zum Militärdienst eingezogener
Studenten zu Tode, als Hunderte junger Männer versuchten, aus einem militärischen
Trainingslager auszubrechen. Die Behörden erklärten, mehr als 50 von ihnen seien
bei dem Versuch, den Blauen Nil zu durchschwimmen, ertrunken. Anderen Berichten
zufolge wurden jedoch über 100 der Deserteure getötet. Viele von ihnen sollen
erschossen oder zu Tode geprügelt worden sein.
Im Januar führten Armee,
PDF und Milizen der ethnischen Gemeinschaft der Fertit nach dem Angriff von
Kerubino Kuanyin Bol auf die Garnisonsstadt Wau einen zwölftägigen Vergeltungsschlag
gegen die Zivilbevölkerung durch, vor allem gegen Angehörige der Dinka und der
Jur. Dabei kamen mindestens 600 Zivilisten ums Leben, unter ihnen Vertreter
staatlicher Organe und Menschen, die aus den Lagern für Vertriebene in der Umgebung
der Stadt fliehen mußten. Im Krankenhaus von Wau wurden Patienten, die nicht
fliehen konnten, von eindringenden bewaffneten Männern getötet. Die Regierung
leitete keine unabhängige und unparteiische Untersuchung ein, sondern erklärte,
bei »ethnischen Auseinandersetzungen« zwischen Dinka und Fertit seien 60 Zivilisten
ums Leben gekommen.
In den folgenden Monaten
führten der Regierung unterstehende Truppen, darunter Einheiten der regulären
Armee, PDF-Einheiten und Milizen, in den ländlichen Gebieten der Provinz Bahr
al-Ghazal Razzien durch. Dabei wurden nicht nur viele Zivilisten getötet, sondern
auch Frauen und Kinder entführt. Im April und Mai wurden beispielsweise bei
Überfällen auf westlich von Aweil gelegene Dörfer zahlreiche Bewohner von PDF-Angehörigen
gefangengenommen und getötet und eine große Zahl von Frauen und Kindern entführt.
Im Mai töteten PDF-Einheiten bei der Plünderung des Marktes von Abindau im Norden
von Gogrial über 40 Zivilisten und nahmen erneut eine große Zahl von Frauen
und Kindern gefangen. Das Schicksal von Hunderten in den Vorjahren in der Provinz
Bahr al-Ghazal entführter Frauen und Kinder, die mutmaßlich als Haussklaven
gehalten wurden, blieb ungeklärt.
Im Berichtsjahr ergingen
mindestens neun Todesurteile wegen krimineller Vergehen. Im März wurde ein Mitglied
der islamistischen Gruppe al-Takfir Walhijra wegen der Ermordung zweier Gläubiger
in einer Moschee im Jahr 1997 hingerichtet.
Auch bewaffnete Oppositionsgruppen
waren für Menschenrechtsverstöße wie Folterungen oder vorsätzliche und willkürliche
Tötungen verantwortlich. Im Mai sollen SPLA-Truppen bei einem Überfall auf Viehherden
der Rizeiqat in Süd-Darfur als Vergeltung für Überfälle von Milizen in Bahr
al-Ghazal mindestens 19 Zivilisten erschossen haben.
amnesty international rief
sowohl die Regierung als auch die bewaffneten Oppositionsgruppen zur Beendigung
der Menschenrechtsverstöße auf und drängte die Behörden, alle gewaltlosen politischen
Gefangenen freizulassen, Inhaftierungen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren
zu unterbinden und alle Todesurteile umzuwandeln.
Im Juni appellierte amnesty
international erneut an die Regierung, die Unterstützung der LRA durch Waffenlieferungen
und Rückzugsmöglichkeiten im Sudan einzustellen und sich für die Freilassung
entführter Kinder einzusetzen (siehe Uganda-Kapitel). Die Regierung versicherte
zwar dem UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, sie werde
die Repatriierung entführter Kinder unterstützen, ergriff aber keine wirksamen
Maßnahmen. Im Oktober gab die sudanesische Regierung erstmals die Zusammenarbeit
mit der LRA und anderen bewaffneten ugandischen Gruppen zu.
Im August erklärte sich
amnesty international besorgt über die Bombardierung einer pharmazeutischen
Fabrik in Khartum durch die USA, im September drängte die Organisation in einem
Schreiben an den UN-Generalsekretär darauf, zu untersuchen, ob der Angriff gegen
humanitäres Völkerrecht verstoßen habe.
Im Dezember dokumentierte
amnesty international in dem Bericht Sudan: Justice? The military trial of
Father Hillary Boma and 25 others die mangelnde Fairneß des Prozesses gegen
26 Angeklagte, denen die Bombenanschläge im Juni in Khartum zur Last gelegt
wurden.
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