Dokumentationsseite Ageeb

DRUCKVERSION
-> Berichte - Stellungnahmen -> ai: Jahresbericht Sudan 1999



BesucherInnen:
242488


Newsletter

Rich Site Syndication

ai: Jahresbericht Sudan 1999


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
Aktionsbündnis erstattet Anzeige gegen Kapitän
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
ai: Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Rückführungen werden wieder aufgenommen
Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Abschiebestop für Aufklärung nicht nötig
Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

ai: Jahresbericht Sudan 1999

amnesty international

Jahresbericht 1999

Sudan (Republik)

Im Berichtsjahr war eine große Zahl vermeintlicher Regierungsgegner wochen- oder monatelang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert, darunter auch gewaltlose politische Gefangene. Mindestens 40 politische Gefangene mußten sich in unfairen Prozessen vor Gericht verantworten. Folterungen und Mißhandlungen waren in den Haftzentren und in den Büros der Sicherheitsdienste an der Tagesordnung und forderten mindestens ein Menschenleben. Sudanesische Gerichte verhängten grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen. Hunderte Zivilisten wurden von Soldaten und Milizionären extralegal hingerichtet, eine große Zahl von Frauen und Kindern von ihnen entführt. Das Schicksal mehrerer hundert Personen, die in früheren Jahren Opfer von Entführungen geworden waren, blieb ungeklärt. Im Berichtsjahr wurden mindestens neun Todesurteile verhängt und mindestens eines vollstreckt. Auch bewaffnete Oppositionsgruppen waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich.

Im Juni wurde zum neunten Jahrestag des Militärputschs, mit dem Präsident Omar Hassan Ahmad al-Bashir an die Macht gelangt war, eine neue Verfassung verkündet. Dem war ein weithin als manipuliert betrachtetes Referendum vorausgegangen, von dem der Wahlausschuß behauptete, es hätten sich 91,9 Prozent der Bevölkerung daran beteiligt, während andere Beobachter von einergeringen Wahlbeteiligung sprachen. Am 30. Juni, dem Tag, an dem die neue Verfassung in Kraft trat, gab es in Khartum Bombenanschläge.

In den Gebieten, die die zur Nationalen Demokratischen Allianz zusammengeschlossenen bewaffneten Oppositionsgruppen unter ihre Kontrolle zu bringen versuchten, wurde das Referendum nicht durchgeführt. Weite Landstriche im Süden des Sudan sowie die Provinz Blue Nile und Teile von Süd-Kordofan standen unter der Kontrolle der von John Garang de Mabior angeführten Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (Sudan People's Liberation Army - SPLA), während entlang der äthiopischen und eritreischen Grenze die Streitkräfte der Allianz des Sudan unter Führung von Abdel Aziz Khalid, der Beja Congress und andere bewaffnete Gruppen aktiv waren. Die Kämpfe im Osten des Landes führten im Verlauf des Berichtsjahres vor allem in Kassala, Gedaref und der Provinz Blue Nile zur Vertreibung von mehr als 100.000 Menschen. Die sudanesische Regierung beschuldigte die Regierung von Eritrea, zur Unterstützung der sudanesischen bewaffneten Opposition Truppen in den Sudan zu entsenden.

Im Südsudan wechselte die von Kerubino Kuanyin Bol geführte regierungstreue Miliz, die sich selbst SPLA Bahr al-Ghazal nannte, im Januar die Seiten und griff gemeinsam mit der SPLA die Garnisonsstadt Wau an. Daraufhin flüchteten mehr als 100.000 Menschen aus diesem Gebiet. Die Regierung eroberte zwar die Stadt Wau rasch zurück, doch in den umliegenden ländlichen Gebieten dauerten die Kämpfe über die nächsten vier Monate hinweg an, was zur Vertreibung weiterer Zehntausender Menschen führte. Die seit Jahren anhaltenden Überfälle von seiten der SPLA Bahr al-Ghazal, der paramilitärischen Volksverteidigungskräfte der Regierung (Popular Defence Force - PDF) und anderer Milizen hatten bereits Hunderttausende zum Verlassen ihrer Wohnorte gezwungen. Die Kampfhandlungen in den ersten Monaten des Berichtsjahres brachten das Wirtschaftsleben in diesem ländlichen Gebiet völlig zum Erliegen und verursachten eine Hungersnot, die Tausende von Menschenleben forderte.

Im Juli erklärten sowohl die Regierung als auch die SPLA in der Provinz Bahr al-Ghazal eine Waffenruhe, die sie im Oktober verlängerten. Die Vereinbarung galt allerdings nicht für die anderen Provinzen im Süden des Landes. Im September griff die SPLA mit Unterstützung ugandischer Truppen Garnisonen der sudanesischen Armee in der östlichen Äquatorprovinz an. Die Regierung schloß daraufhin die Universitäten und verkündete die allgemeine Mobilmachung. Es gelang ihr, die SPLA zurückzuwerfen. Durch die Kämpfe wurden Zehntausende von Menschen zur Flucht gezwungen.

Im Oktober zwang die SPLA etwa 40.000 sudanesische Flüchtlinge in der Demokratischen Republik Kongo zur Rückkehr in den Sudan. Am Ende des Berichtsjahres waren etwa 4,5 Millionen Menschen innerhalb des Sudan auf der Flucht. Die unter Vermittlung von Äthiopien, Eritrea, Kenia und Uganda im Mai und August zustande gekommenen Friedensgespräche wurden jeweils ohne Ergebnis vertagt.

Die sudanesische Regierung unterstützte weiterhin bewaffnete Oppositionsgruppen in Uganda, die Verantwortung für schwere Menschenrechtsverstöße trugen, mit Waffen und ließ sie Stützpunkte im Sudan benutzen (siehe Uganda-Kapitel). Im März gestattete die sudanesische Regierung den Vereinten Nationen, 17 von der ugandischen bewaffneten oppositionellen Gruppe Widerstandsarmee des Herrn (Lord's Resistance Army - LRA) entführte Uganderin ihr Heimatland zurückzubringen.Im Oktober entsandte sie Truppen zur Unterstützung von Präsident Laurent-Désiré Kabila in die Demokratische Republik Kongo, denen auch Mitgliederbewaffneter ugandischer Oppositionsbewegungen angehörten.

Im August kam ein Mensch ums Leben, als die USA nach den Bombenanschlägen auf ihre Botschaften in Nairobi und Daressalam einen Vergeltungsschlag gegen eine pharmazeutische Fabrik in Nord-Khartum durchführten. Die US-Regierung behauptete, in der Fabrik würden für chemische Waffen verwendete Produkte hergestellt, und es gebe eine Verbindung zu Usama bin Laden, dem mutmaßlichen Drahtzieher für die Bombenanschläge in Ostafrika.

Im Januar erklärte der UN-Sonderberichterstatter über den Sudan, sowohl die Regierung als auch die Sicherheitskräfte und verschiedene Milizen seien für eine große Zahl von Menschenrechtsverletzungen unterschiedlicher Art verantwortlich. Im April brachte die UN-Menschenrechtskommission erneut ihre Besorgnis über die fortdauernden schweren Menschenrechtsverletzungen im Sudan zum Ausdruck. Wie bereits in den Jahren zuvor empfahl sie erneut die Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern, doch auch am Ende des Berichtsjahres war noch kein einziger vor Ort.

Im Berichtszeitraum wurde eine große Zahl vermeintlicher Regierungsgegner verhaftet und für unterschiedliche Zeiträume, die von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichten, ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten. Unter ihnen befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene. In Khartum saßen die meisten dieser Gefangenen in einem Teil des Kober-Gefängnisses ein, der von den Sicherheitsdiensten geleitet wird. Doch auch das Hauptquartier der Sicherheitsdienste und geheime Haftzentren wurden zu diesem Zweck benutzt. Einige politische Gefangene hielt man zudem in dem außerhalb von Khartum gelegenen Dabak-Gefängnis fest, andere Berichten zufolge in Port Sudan und anderen regionalen Zentren. Viele vermeintliche Oppositionelle mußten sich täglich in einem der Büros der Sicherheitsdienste melden, wo man sie bis Sonnenuntergang warten ließ.

Unter den Gefangenen, die man ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festhielt, waren auch fünf Imame, die islamistischen Gruppen angehörten. Die Berichten zufolge 1997 festgenommenen Mitglieder der Gruppe Safar al-Hawamil, Mudathir Mohamed Ismail und Mohamed Abdel Karim, sowie Ali Sayyid,Rifa'at und Khalil von der Islamischen Befreiungspartei Hizb al-Tahrir Islamibefanden sich im Oktober noch immer ohne Anklage in dem den Sicherheitsdiensten unterstehenden Teil des Kober-Gefängnisses in Haft. Sie sollen die religiösen Referenzen des Generalsekretärs des Nationalkongresses und ideologischen Beraters der Regierung, Hassanal-Turabi, in Zweifel gezogen haben.

Im Mai, Juni und Juli verhafteten die Behörden nach einem Aufruf der Opposition zum Boykott des Referendums über die neue Verfassung zahlreiche vermeintliche politische Aktivisten. Unter den mehr als 30 gewaltlosen politischen Gefangenen, die man im Mai zwei Wochen lang in einem geheimen Haftzentrum im Norden von Khartum festhielt, befanden sich auch das ehemalige Mitglied der verbotenen Sudanesischen Kommunistischen Partei (Sudan Communist Party - SCP), Hashim Tulub, der Gewerkschafter Abdel Wahab Ahmad al-Mustapha und der Anwalt Khalid Omar al-Sadiq, ein Mitglied der oppositionellen Nationalen Allianz für die Wiederherstellung der Demokratie. Nach ihrer Freilassung mußten sie sich täglich bei einem der Büros der Sicherheitsdienste melden.

Ende Juni nahmen die Sicherheitskräfte mindestens 20 politische Führungspersönlichkeiten zu Verhörzwecken fest, die sich gegen die neue Verfassung ausgesprochen und angekündigt hatten, daß sie die Neugründung verbotener politischer Parteien beabsichtigten. Die meisten von ihnen wurden innerhalb von 48 Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt. Der ehemalige Minister für religiöse Angelegenheiten, al-Haj Abdelrahman Abdalla Nugdullah, ein Mitglied der verbotenen Umma-Partei, und der Geschäftsmann Suleiman Khedir blieben hingegen ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.

Nach den Bombenanschlägen im Juni in Khartum verhafteten die Sicherheitskräfte eine große Zahl von Anhängern der politischen Opposition, die sie Berichten zufolge der Beteiligung an den Anschlägen verdächtigten. Mehrere prominente Gewerkschafter, darunter Mahjoub al-Zubeir und Siddig Yahya, wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen. Der Elektroingenieur Baha al-Din Hassan Osman und mindestens drei weitere Männer, die im Kraftwerk Burri arbeiteten, auf das einer der Bombenanschläge durchgeführt worden war, wurden in einem geheimen Haftzentrum mit Schlägen mißhandelt, ehe man sie zunächst ins Kober-Gefängnis und dann weiter nach Dabak verlegte. Mitte August kamen sie ohne Anklageerhebung wieder frei.

Anfang Juli erklärten die Behörden, ihnen lägen Beweise dafür vor, daß Mitglieder verbotener politischer Parteien wie der SCP und der Umma-Partei hinter den Explosionen steckten. Namentlich genannt wurden al-Haj Abdelrahman Abdalla Nugdullah und Abdelmahmoud Abbo, führender islamischer Geistlicher des der Umma-Partei nahestehenden Ansar-Ordens, die man bereits vor den Anschlägen verhaftet hatte. Gegen keinen von ihnen wurde jedoch Anklage erhoben, und im Oktober setzte man die beiden Männer wieder auf freien Fuß.

Vier weitere führende Mitglieder des islamischen Ansar-Ordens, darunter der Imam der 'Abd al-Rahman-Moschee, Adam Ahmad Yousuf, wurden verhaftet, nachdem sie in einer Ansprache im Rahmen der Freitags-Gebete gegen die Inhaftierung der Ansar-Führung protestiert hatten. Man beschuldigte sie der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, ließ sie aber nach zweiwöchigem Gefängnisaufenthalt gegen Kaution frei. Im August wurden die vier Geistlichen vor Gericht freigesprochen, von den Behörden jedoch als »Vorsichtsmaßnahme« erneut bis November in Haft gehalten.

Mindestens 40 politische Gefangene mußten sich in unfairen Verfahren vor Gericht verantworten. Im August ergingen gegen zehn im Jahr 1997 verhaftete Männer, unter ihnen pensionierte Militärangehörige, ein Student und ein Arzt, aufgrund verschiedener Anklagepunkte wie beispielsweise Aufwiegelung zum Krieg gegen den Staat Urteile in Höhe von fünf bis zehn Jahren Haft. Fünf andere Angeklagte wurden freigesprochen. Sie alle waren bedroht und gefoltert worden, um sie zu einem Geständnis zu zwingen, und hatten nur dreimal mit einem Anwalt sprechen dürfen. Im Oktober begann vor einem eigens eingerichteten Militärgericht in Khartum ein Verfahren gegen 25 Zivilpersonen und einen Soldaten, die man der Mitgliedschaft in der SPLA beschuldigte. 19 der Angeklagten, darunter die beiden römisch-katholischen Priester Hillary Boma und Lino Sebit, waren im Juli beziehungsweiseAugust festgenommen und in der Haft gefoltert und mißhandelt worden. Anschließend hatte man sie wegen der Bombenanschläge unter Anklage gestellt. Gegen sechs beschuldigte Personen wurde in Abwesenheit verhandelt. Die Verteidiger durften erst nach Prozeßbeginn Kontakt zu ihren Mandanten aufnehmen. Rechtsmittel wurden nicht zugelassen. Am Ende des Berichtsjahres war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Folterungen und Mißhandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte waren nach wie vor weit verbreitet. Besonders gefährdet waren Häftlinge im Gewahrsam der Sicherheitsdienste, die man der Verschwörung gegen die Regierung bezichtigte. Im Februar beispielsweise wurde der aus Äthiopien zurückgekehrte Südsudanese John Dur Manok in seiner Zelle in dem von den Sicherheitsdiensten geleiteten Teil des Kober-Gefängnisses tagelang mit Schlägen mißhandelt. Wie in den Vorjahren wurden auch regierungsfeindliche Demonstranten bei ihrer Festnahme oder der Überstellung an die Sicherheitsdienste oftmals mit Schlägen traktiert. Im August mißhandelten Sicherheitsbeamte nach gewalttätigen Demonstrationen gegen die Erhöhung der Studiengebühren an der Universität Khartum drei Studenten mit Schlägen. Der Jurastudent und Demokratieaktivist Mohamed Abdelsalaam Babiker starb an den Folgen von Schlägen, die man ihm gegen den Kopf versetzt hatte. Im Oktober wurden im Verlauf gewalttätiger Demonstrationen gegen die allgemeine Mobilisierung von Studenten für den Militärdienst auch mehrere verhaftete Studenten der Ahlia-Universität in Omdurman von Angehörigen der Sicherheitsdienste geschlagen.

Nach wie vor verhängten die Gerichte bei Diebstahl und Verstößen gegen die »öffentliche Ordnung« oder den »öffentlichen Anstand« grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen. Im August wurde beispielsweise ein Student wegen seiner Teilnahme an den Demonstrationen an der Universität Khartum zu 20 Peitschenhieben verurteilt.

Hunderte von Zivilisten wurden von Soldaten und Angehörigen der PDF und anderer Milizen extralegal hingerichtet, meist in den Kampfgebieten im Osten und Süden des Landes. Im April kamen darüber hinaus in al-Ayfun bei Khartum eine große Zahl zum Militärdienst eingezogener Studenten zu Tode, als Hunderte junger Männer versuchten, aus einem militärischen Trainingslager auszubrechen. Die Behörden erklärten, mehr als 50 von ihnen seien bei dem Versuch, den Blauen Nil zu durchschwimmen, ertrunken. Anderen Berichten zufolge wurden jedoch über 100 der Deserteure getötet. Viele von ihnen sollen erschossen oder zu Tode geprügelt worden sein.

Im Januar führten Armee, PDF und Milizen der ethnischen Gemeinschaft der Fertit nach dem Angriff von Kerubino Kuanyin Bol auf die Garnisonsstadt Wau einen zwölftägigen Vergeltungsschlag gegen die Zivilbevölkerung durch, vor allem gegen Angehörige der Dinka und der Jur. Dabei kamen mindestens 600 Zivilisten ums Leben, unter ihnen Vertreter staatlicher Organe und Menschen, die aus den Lagern für Vertriebene in der Umgebung der Stadt fliehen mußten. Im Krankenhaus von Wau wurden Patienten, die nicht fliehen konnten, von eindringenden bewaffneten Männern getötet. Die Regierung leitete keine unabhängige und unparteiische Untersuchung ein, sondern erklärte, bei »ethnischen Auseinandersetzungen« zwischen Dinka und Fertit seien 60 Zivilisten ums Leben gekommen.

In den folgenden Monaten führten der Regierung unterstehende Truppen, darunter Einheiten der regulären Armee, PDF-Einheiten und Milizen, in den ländlichen Gebieten der Provinz Bahr al-Ghazal Razzien durch. Dabei wurden nicht nur viele Zivilisten getötet, sondern auch Frauen und Kinder entführt. Im April und Mai wurden beispielsweise bei Überfällen auf westlich von Aweil gelegene Dörfer zahlreiche Bewohner von PDF-Angehörigen gefangengenommen und getötet und eine große Zahl von Frauen und Kindern entführt. Im Mai töteten PDF-Einheiten bei der Plünderung des Marktes von Abindau im Norden von Gogrial über 40 Zivilisten und nahmen erneut eine große Zahl von Frauen und Kindern gefangen. Das Schicksal von Hunderten in den Vorjahren in der Provinz Bahr al-Ghazal entführter Frauen und Kinder, die mutmaßlich als Haussklaven gehalten wurden, blieb ungeklärt.

Im Berichtsjahr ergingen mindestens neun Todesurteile wegen krimineller Vergehen. Im März wurde ein Mitglied der islamistischen Gruppe al-Takfir Walhijra wegen der Ermordung zweier Gläubiger in einer Moschee im Jahr 1997 hingerichtet.

Auch bewaffnete Oppositionsgruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Folterungen oder vorsätzliche und willkürliche Tötungen verantwortlich. Im Mai sollen SPLA-Truppen bei einem Überfall auf Viehherden der Rizeiqat in Süd-Darfur als Vergeltung für Überfälle von Milizen in Bahr al-Ghazal mindestens 19 Zivilisten erschossen haben.

amnesty international rief sowohl die Regierung als auch die bewaffneten Oppositionsgruppen zur Beendigung der Menschenrechtsverstöße auf und drängte die Behörden, alle gewaltlosen politischen Gefangenen freizulassen, Inhaftierungen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu unterbinden und alle Todesurteile umzuwandeln.

Im Juni appellierte amnesty international erneut an die Regierung, die Unterstützung der LRA durch Waffenlieferungen und Rückzugsmöglichkeiten im Sudan einzustellen und sich für die Freilassung entführter Kinder einzusetzen (siehe Uganda-Kapitel). Die Regierung versicherte zwar dem UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte, sie werde die Repatriierung entführter Kinder unterstützen, ergriff aber keine wirksamen Maßnahmen. Im Oktober gab die sudanesische Regierung erstmals die Zusammenarbeit mit der LRA und anderen bewaffneten ugandischen Gruppen zu.

Im August erklärte sich amnesty international besorgt über die Bombardierung einer pharmazeutischen Fabrik in Khartum durch die USA, im September drängte die Organisation in einem Schreiben an den UN-Generalsekretär darauf, zu untersuchen, ob der Angriff gegen humanitäres Völkerrecht verstoßen habe.

Im Dezember dokumentierte amnesty international in dem Bericht Sudan: Justice? The military trial of Father Hillary Boma and 25 others die mangelnde Fairneß des Prozesses gegen 26 Angeklagte, denen die Bombenanschläge im Juni in Khartum zur Last gelegt wurden.

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/983 73 - 0 - Telefax: 0228/63 00 36 - Email: ai-de@amnesty.de http://www.amnesty.de - Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00